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Gefahr
Vor allen Arbeiten am Gerät, Gerät aus-
schalten und Netzstecker ziehen.
Staubbeseitigende Maschinen sind Sicher-
heitseinrichtungen zur Verhütung oder Be-
seitigung von Gefahren im Sinne von
BGV A1.
– Zur Wartung durch den Benutzer muss
das Gerät auseinandergenommen, ge-
reinigt und gewartet werden, soweit es
durchführbar ist, ohne dabei eine Ge-
fahr für das Wartungspersonal und an-
dere Personen hervorzurufen.
Geeignete Vorsichtsmaßnahmen bein-
halten Entgiftung vor dem Auseinander-
nehmen. Vorsorge treffen für örtlich
gefilterte Zwangsentlüftung, wo das
Gerät auseinandergenommen wird,
Reinigung der Wartungsfläche und ge-
eigneter Schutz des Personals.
– Das Äußere des Gerätes sollte durch
Staubsaugverfahren entgiftet und sau-
ber abgewischt werden, oder mit Ab-
dichtmittel behandelt werden, bevor es
aus dem gefährlichen Gebiet genom-
men wird. Alle Geräteteile müssen als
verunreinigt angesehen werden, wenn
sie aus dem gefährlichen Gebiet ge-
nommen werden. Es müssen geeignete
Maßnahmen ergriffen werden, um eine
Staubverteilung zu vermeiden.
– Bei der Durchführung von Wartungs-
und Reparaturarbeiten müssen alle ver-
unreinigten Gegenstände, die nicht zu-
friedenstellend gereinigt werden
können, weggeworfen werden. Solche
Gegenstände müssen in undurchlässi-
gen Beuteln, in Übereinstimmung mit
den gültigen Bestimmungen für die Be-
seitigung solchen Abfalls, entsorgt wer-
den.
– Die Ansaugöffnung bei Transport und
Wartung des Gerätes ist mit der An-
schlussmuffe zu verschließen.
몇 Warnung
Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung
von Gefahren müssen regelmäßig gewar-
tet werden. Das heißt, mindestens einmal
jährlich vom Hersteller oder einer unterwie-
senen Person auf ihre sicherheitstechnisch
einwandfreie Funktion überprüft werden,
z.B. Dichtheit des Gerätes, Beschädigung
des Filters, Funktion der Kontrolleinrichtun-
gen.
Gefahr
Die Wirksamkeit der Filtration des Gerätes
kann durch das Testverfahren wie in
EN 60 335–2–69 AA.22.201.2 spezifiziert,
geprüft werden. Diese Prüfung muss min-
destens jährlich erfolgen oder häufiger,
wenn dies in nationalen Anforderungen
spezifiziert ist. Bei negativem Prüfergebnis
ist der Test mit einem neuen Flachfaltenfil-
ter zu wiederholen.
Hinweis: Industriestaubsauger/Entstau-
ber sind nach Bedarf, mindestens aber ein-
mal jährlich zu warten, gegebenenfalls
instandzusetzen und durch einen Sachkun-
digen (Qualifikation gemäß TRGS 519 Nr.
5.4.3, Abs. 2) zu prüfen. Das Prüfergebnis
ist auf Verlangen vorzulegen.
Vorsicht
Beschädigungsgefahr! Keine silikonhalti-
gen Pflegemittel zum Reinigen verwenden.
– Einfache Wartungs- und Pflegearbeiten
können Sie selbst durchführen.
– Die Geräteoberfläche und die Behälte-
rinnenseite sollten regelmäßig mit ei-
nem feuchten Tuch gereinigt werden.
Gefahr
Gefahr durch gesundheitsschädlichen
Staub. Bei Wartungsarbeiten (z.B. Filter-
wechsel) Atemschutzmaske P2 oder hö-
herwertig und Einwegkleidung tragen.
Gefahr
Anfallender Staub ist in staubdichten Be-
hältern zu transportieren. Ein Umfüllen ist
nicht zulässig. Die Entsorgung der asbest-
haltigen Abfälle ist entsprechend der Vor-
Pflege und Wartung
Flachfaltenfilter wechseln
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